Weil bei uns der Spieler als Mensch zÀhlt!
Achtung bei auslaufenden VertrÀgen!
Sperre bei verspÀteter Meldung
Aus aktuellem Anlass erinnert die VDV an die strenge Meldefrist bei drohender Arbeitslosigkeit. So mĂŒssen sich Profis, deren ArbeitsverhĂ€ltnisse am 30. Juni 2024 enden und die noch keinen Anschlussvertrag unterschrieben haben, laut den Regelungen des Sozialgesetzbuches (SGB III) spĂ€testens drei Monate vor Beendigung des ArbeitsverhĂ€ltnisses (also bis zum 31. MĂ€rz 2024) bei der Agentur fĂŒr Arbeit arbeitssuchend melden. Wenn Profis diese Meldefrist versĂ€umen und dann nach dem 30. Juni 2024 arbeitslos sind, mĂŒssen sie mit einer einwöchigen Sperre des Arbeitslosengeldes rechnen.
Aus aktuellem Anlass erinnert die VDV an die strenge Meldefrist bei drohender Arbeitslosigkeit.
So mĂŒssen sich Profis, deren ArbeitsverhĂ€ltnisse am 30. Juni 2024 enden und die noch keinen Anschlussvertrag unterschrieben haben, laut den Regelungen des Sozialgesetzbuches (SGB III) spĂ€testens drei Monate vor Beendigung des ArbeitsverhĂ€ltnisses (also bis zum 31. MĂ€rz 2024) bei der Agentur fĂŒr Arbeit arbeitssuchend melden. Wenn Profis diese Meldefrist versĂ€umen und dann nach dem 30. Juni 2024 arbeitslos sind, mĂŒssen sie mit einer einwöchigen Sperre des Arbeitslosengeldes rechnen.
Schon jetzt weist die VDV darauf hin, dass â mit UnterstĂŒtzung der DFL â auch in diesem Sommer wieder ein VDV-Proficamp durchgefĂŒhrt wird, in dem sich vertragslose Spieler imMannschaftstraining fit halten und sich in Testspielen gegen attraktive Gegner fĂŒr neue Jobs empfehlen können. Die Kosten fĂŒr Unterkunft, Verpflegung und Leistungsdiagnostik trĂ€gt die VDV.
Fragen von VDV-Mitgliedern zum Meldeverfahren bei der Agentur fĂŒr Arbeit und zum VDV-Proficamp beantworten die Experten der Spielergewerkschaft sehr gerne (Telefon 02 03 â 44 95 77; E-Mail lneea.tksdegisrchiewpfrf@eo).
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