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RĂĽckkehr des "Wilden Westens"?

Neue FIFA-Regeln für die Fußball-Agenten: der aktuelle Stand 

Eigentlich sollten für die Transferperiode im Januar auch in Deutschland bereits die neuen FIFA-Regeln für die Fußball-Agenten – also die Spielervermittler – vollumfänglich gelten (WIR PROFIS 1/2023 berichtete). Damit sollten Transparenz und Professionalität verbessert sowie Provisionen begrenzt werden. Aufgrund einer Gerichtsentscheidung erleben wir momentan aber vielmehr die Rückkehr des „Wilden Westens“. Ein Einwurf dazu von VDV-Geschäftsführer Ulf Baranowsky.

Liebe Sportsfreundinnen und Sportsfreunde,

konkret schreiben die neuen „FIFA Football Agent Regulations (FFAR)“ insbesondere die Wiedereinführung einer Lizenz vor. Dafür müssen die Fußball-Agenten grundsätzlich eine Kenntnisprüfung bestehen und sich regelmäßig fortbilden. Zudem dürfen sie nicht einschlägig vorbestraft sein und müssen sich Normen und Transparenzregeln der FIFA unterwerfen. Darüber hinaus werden – in Abhängigkeit zur Gehaltshöhe – die Provisionen für Fußballagenten gedeckelt. 

In einem erstinstanzlichen Urteil hat das Landgericht Dortmund der FIFA und dem DFB allerdings untersagt, bestimmte Regelungen der FFAR durchzusetzen. Dies betrifft beispielsweise Regelungen zur Bezahlung von Fußballagenten und zur Unterwerfung unter die Verbandsgerichtsbarkeit. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. 

Die Reaktion der FIFA 

In einer Pressemitteilung erklärte die FIFA im Herbst dazu, dass sie die einstweilige Verfügung des Landgerichts Dortmund „strikt einhalten“ werde. Demnach würden die Bestimmungen des FFAR „nicht für Transaktionen mit Bezug zum deutschen Markt“ gelten. Auch sei die Pflicht des DFB „zum Erlass nationaler Fußballvermittlervorschriften“ aufgehoben. Allerdings bleibe die Pflicht der anderen FIFA-Mitgliedsverbände zum Erlass nationaler Fußballvermittlervorschriften bestehen. 

Ferner erklärte die FIFA, dass das Urteil des Dortmunder Landgerichts im Widerspruch zu Urteilen verschiedener anderer europäischer Gerichte stünde. Ebenso habe der CAS als internationales Sportschiedsgericht „die Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit der FFAR in allen Punkten“ bestätigt. Daher seien Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Landgerichts Dortmund eingelegt worden. 

Was nun? 

Da der DFB sein bisheriges Reglement für Spielervermittler am 1. Oktober 2023 außer Kraft gesetzt und gleichzeitig – mit Blick auf das Dortmunder Urteil – kein neues DFB-Reglement für Spielervermittler erlassen hat, bleibt der Bereich der Spielervermittlung mit Bezug auf Deutschland verbandsrechtlich bis auf Weiteres unreguliert. Zunächst bleibt also abzuwarten, wie das OLG Düsseldorf in der nächsten Instanz entscheiden wird. 

VDV fragen! 

Unabhängig vom Verbandsrecht gelten im Bereich der Arbeitsvermittlung selbstverständlich weiterhin die bestehen Gesetze und Verordnungen. Für diesbezügliche Fragen – beispielsweise zur Vergütung von Spielervermittlern – stehen die Experten der Spielergewerkschaft – insbesondere unser VDV-Justiziar Dr. Frank Rybak – grundsätzlich sehr gerne zur Verfügung. Insbesondere wenn ihr in Verträgen mit Vermittlern auf fragwürdige Klauseln zur Vergütung oder zur Exklusivität stoßen solltet, gilt es, unser unabhängiges Beratungsangebot zu nutzen. Schließlich geht es darum, für euch als Spielerinnen und Spieler das Beste herauszuholen. Unsere juristische Erstberatung in den Bereichen des Arbeits-, Sport- und Sozialrechts ist für euch als VDV-Mitglieder grundsätzlich kostenfrei. 

Über den weiteren Verfahrensverlauf halten wir euch auf dem Laufenden. 

Bis dahin weiterhin alles Gute und beste Grüße 

euer Ulf 

Wenn ihr dazu Fragen haben solltet, seid ihr herzlich eingeladen, euch an uns zu wenden.

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