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RĂĽckkehr des "Wilden Westens"?
Neue FIFA-Regeln fĂĽr die FuĂźball-Agenten: der aktuelle StandÂ
Eigentlich sollten für die Transferperiode im Januar auch in Deutschland bereits die neuen FIFA-Regeln für die Fußball-Agenten – also die Spielervermittler – vollumfänglich gelten (WIR PROFIS 1/2023 berichtete). Damit sollten Transparenz und Professionalität verbessert sowie Provisionen begrenzt werden. Aufgrund einer Gerichtsentscheidung erleben wir momentan aber vielmehr die Rückkehr des „Wilden Westens“. Ein Einwurf dazu von VDV-Geschäftsführer Ulf Baranowsky.
Liebe Sportsfreundinnen und Sportsfreunde,
konkret schreiben die neuen „FIFA Football Agent Regulations (FFAR)“ insbesondere die WiedereinfĂĽhrung einer Lizenz vor. DafĂĽr mĂĽssen die FuĂźball-Agenten grundsätzlich eine KenntnisprĂĽfung bestehen und sich regelmäßig fortbilden. Zudem dĂĽrfen sie nicht einschlägig vorbestraft sein und mĂĽssen sich Normen und Transparenzregeln der FIFA unterwerfen. DarĂĽber hinaus werden – in Abhängigkeit zur Gehaltshöhe – die Provisionen fĂĽr FuĂźballagenten gedeckelt.Â
In einem erstinstanzlichen Urteil hat das Landgericht Dortmund der FIFA und dem DFB allerdings untersagt, bestimmte Regelungen der FFAR durchzusetzen. Dies betrifft beispielsweise Regelungen zur Bezahlung von FuĂźballagenten und zur Unterwerfung unter die Verbandsgerichtsbarkeit. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.Â
Die Reaktion der FIFAÂ
In einer Pressemitteilung erklärte die FIFA im Herbst dazu, dass sie die einstweilige VerfĂĽgung des Landgerichts Dortmund „strikt einhalten“ werde. Demnach wĂĽrden die Bestimmungen des FFAR „nicht fĂĽr Transaktionen mit Bezug zum deutschen Markt“ gelten. Auch sei die Pflicht des DFB „zum Erlass nationaler FuĂźballvermittlervorschriften“ aufgehoben. Allerdings bleibe die Pflicht der anderen FIFA-Mitgliedsverbände zum Erlass nationaler FuĂźballvermittlervorschriften bestehen.Â
Ferner erklärte die FIFA, dass das Urteil des Dortmunder Landgerichts im Widerspruch zu Urteilen verschiedener anderer europäischer Gerichte stĂĽnde. Ebenso habe der CAS als internationales Sportschiedsgericht „die Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit der FFAR in allen Punkten“ bestätigt. Daher seien Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Landgerichts Dortmund eingelegt worden.Â
Was nun?Â
Da der DFB sein bisheriges Reglement fĂĽr Spielervermittler am 1. Oktober 2023 auĂźer Kraft gesetzt und gleichzeitig – mit Blick auf das Dortmunder Urteil – kein neues DFB-Reglement fĂĽr Spielervermittler erlassen hat, bleibt der Bereich der Spielervermittlung mit Bezug auf Deutschland verbandsrechtlich bis auf Weiteres unreguliert. Zunächst bleibt also abzuwarten, wie das OLG DĂĽsseldorf in der nächsten Instanz entscheiden wird.Â
VDV fragen!Â
Unabhängig vom Verbandsrecht gelten im Bereich der Arbeitsvermittlung selbstverständlich weiterhin die bestehen Gesetze und Verordnungen. FĂĽr diesbezĂĽgliche Fragen – beispielsweise zur VergĂĽtung von Spielervermittlern – stehen die Experten der Spielergewerkschaft – insbesondere unser VDV-Justiziar Dr. Frank Rybak – grundsätzlich sehr gerne zur VerfĂĽgung. Insbesondere wenn ihr in Verträgen mit Vermittlern auf fragwĂĽrdige Klauseln zur VergĂĽtung oder zur Exklusivität stoĂźen solltet, gilt es, unser unabhängiges Beratungsangebot zu nutzen. SchlieĂźlich geht es darum, fĂĽr euch als Spielerinnen und Spieler das Beste herauszuholen. Unsere juristische Erstberatung in den Bereichen des Arbeits-, Sport- und Sozialrechts ist fĂĽr euch als VDV-Mitglieder grundsätzlich kostenfrei.Â
Ăśber den weiteren Verfahrensverlauf halten wir euch auf dem Laufenden.Â
Bis dahin weiterhin alles Gute und beste GrĂĽĂźeÂ
euer UlfÂ
Wenn ihr dazu Fragen haben solltet, seid ihr herzlich eingeladen, euch an uns zu wenden.
Telefon: 02 03 – 44 95 77
E-Mail:Â info@spielergewerkschaft.de
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