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RĂŒckkehr des "Wilden Westens"?
Neue FIFA-Regeln fĂŒr die FuĂball-Agenten: der aktuelle StandÂ
Eigentlich sollten fĂŒr die Transferperiode im Januar auch in Deutschland bereits die neuen FIFA-Regeln fĂŒr die FuĂball-Agenten â also die Spielervermittler â vollumfĂ€nglich gelten (WIR PROFIS 1/2023 berichtete). Damit sollten Transparenz und ProfessionalitĂ€t verbessert sowie Provisionen begrenzt werden. Aufgrund einer Gerichtsentscheidung erleben wir momentan aber vielmehr die RĂŒckkehr des âWilden Westensâ. Ein Einwurf dazu von VDV-GeschĂ€ftsfĂŒhrer Ulf Baranowsky.
Liebe Sportsfreundinnen und Sportsfreunde,
konkret schreiben die neuen âFIFA Football Agent Regulations (FFAR)â insbesondere die WiedereinfĂŒhrung einer Lizenz vor. DafĂŒr mĂŒssen die FuĂball-Agenten grundsĂ€tzlich eine KenntnisprĂŒfung bestehen und sich regelmĂ€Ăig fortbilden. Zudem dĂŒrfen sie nicht einschlĂ€gig vorbestraft sein und mĂŒssen sich Normen und Transparenzregeln der FIFA unterwerfen. DarĂŒber hinaus werden â in AbhĂ€ngigkeit zur Gehaltshöhe â die Provisionen fĂŒr FuĂballagenten gedeckelt.Â
In einem erstinstanzlichen Urteil hat das Landgericht Dortmund der FIFA und dem DFB allerdings untersagt, bestimmte Regelungen der FFAR durchzusetzen. Dies betrifft beispielsweise Regelungen zur Bezahlung von FuĂballagenten und zur Unterwerfung unter die Verbandsgerichtsbarkeit. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskrĂ€ftig.Â
Die Reaktion der FIFAÂ
In einer Pressemitteilung erklĂ€rte die FIFA im Herbst dazu, dass sie die einstweilige VerfĂŒgung des Landgerichts Dortmund âstrikt einhaltenâ werde. Demnach wĂŒrden die Bestimmungen des FFAR ânicht fĂŒr Transaktionen mit Bezug zum deutschen Marktâ gelten. Auch sei die Pflicht des DFB âzum Erlass nationaler FuĂballvermittlervorschriftenâ aufgehoben. Allerdings bleibe die Pflicht der anderen FIFA-MitgliedsverbĂ€nde zum Erlass nationaler FuĂballvermittlervorschriften bestehen.Â
Ferner erklĂ€rte die FIFA, dass das Urteil des Dortmunder Landgerichts im Widerspruch zu Urteilen verschiedener anderer europĂ€ischer Gerichte stĂŒnde. Ebenso habe der CAS als internationales Sportschiedsgericht âdie RechtmĂ€Ăigkeit und VerhĂ€ltnismĂ€Ăigkeit der FFAR in allen Punktenâ bestĂ€tigt. Daher seien Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Landgerichts Dortmund eingelegt worden.Â
Was nun?Â
Da der DFB sein bisheriges Reglement fĂŒr Spielervermittler am 1. Oktober 2023 auĂer Kraft gesetzt und gleichzeitig â mit Blick auf das Dortmunder Urteil â kein neues DFB-Reglement fĂŒr Spielervermittler erlassen hat, bleibt der Bereich der Spielervermittlung mit Bezug auf Deutschland verbandsrechtlich bis auf Weiteres unreguliert. ZunĂ€chst bleibt also abzuwarten, wie das OLG DĂŒsseldorf in der nĂ€chsten Instanz entscheiden wird.Â
VDV fragen!Â
UnabhĂ€ngig vom Verbandsrecht gelten im Bereich der Arbeitsvermittlung selbstverstĂ€ndlich weiterhin die bestehen Gesetze und Verordnungen. FĂŒr diesbezĂŒgliche Fragen â beispielsweise zur VergĂŒtung von Spielervermittlern â stehen die Experten der Spielergewerkschaft â insbesondere unser VDV-Justiziar Dr. Frank Rybak â grundsĂ€tzlich sehr gerne zur VerfĂŒgung. Insbesondere wenn ihr in VertrĂ€gen mit Vermittlern auf fragwĂŒrdige Klauseln zur VergĂŒtung oder zur ExklusivitĂ€t stoĂen solltet, gilt es, unser unabhĂ€ngiges Beratungsangebot zu nutzen. SchlieĂlich geht es darum, fĂŒr euch als Spielerinnen und Spieler das Beste herauszuholen. Unsere juristische Erstberatung in den Bereichen des Arbeits-, Sport- und Sozialrechts ist fĂŒr euch als VDV-Mitglieder grundsĂ€tzlich kostenfrei.Â
Ăber den weiteren Verfahrensverlauf halten wir euch auf dem Laufenden.Â
Bis dahin weiterhin alles Gute und beste GrĂŒĂeÂ
euer UlfÂ
Wenn ihr dazu Fragen haben solltet, seid ihr herzlich eingeladen, euch an uns zu wenden.
Telefon:Â 02 03 â 44 95 77
E-Mail:Â info@spielergewerkschaft.de
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