Weil bei uns der Spieler als Mensch zählt!
DFL-Musterarbeitsvertrag
Gelungene Einbindung der VDV-Lizenzspieler
Anders als in vielen anderen europäischen Ländern gibt es in Deutschland noch keine Tarifverträge im Profifußball; obwohl der Abschluss von Tarifverträgen ausdrücklich von der FIFA empfohlen wurde, um Rechtssicherheit und Vertragsstabilität herzustellen. Ein Einwurf dazu von VDV-Geschäftsführer Ulf Baranowsky.
Liebe Sportsfreundinnen und Sportsfreunde,
anders als in vielen anderen europäischen Ländern gibt es in Deutschland noch keine Tarifverträge im Profifußball; obwohl der Abschluss von Tarifverträgen ausdrücklich von der FIFA empfohlen wurde, um Rechtssicherheit und Vertragsstabilität herzustellen.
Ersatzweise stellt die DFL den Klubs einen – unverbindlichen – Musterarbeitsvertrag für Lizenzspieler zur Verfügung, in dem Rechte und Pflichten der Profis geregelt werden. Bei geplanten Änderungen ist es üblich, dass die VDV als Spielergewerkschaft vorab um eine Stellungnahme gebeten wird – so wie zuletzt vor wenigen Monaten.
Um der DFL eine fundierte Rückmeldung geben zu können, haben wir eine Projektgruppe mit erfahrenen VDV-Lizenzspielern einberufen und in Videokonferenzen die einzelnen Aktualisierungsvorschläge der DFL zur Diskussion gestellt. Anschließend gab es darüber einen Austausch mit der DFL.
Im Ergebnis bestand beispielsweise Einigkeit, keine Klauseln zur Kurzarbeit und zur Freistellung von Lizenzspielern in den neuen DFL-Musterarbeitsvertrag aufzunehmen. Dies ist ein gutes Beispiel für einen gelungenen sozialpartnerschaftlichen Dialog. Ebenso zeigt es, dass ihr als VDV-Lizenzspieler die Möglichkeit habt, euch konstruktiv einzubringen, wenn es darum geht, eure Arbeitsbedingungen mitzugestalten.
Anzumerken ist allerdings, dass – erwartungsgemäß – nicht bezüglich aller geplanten Neuerungen Einvernehmen erzielt werden konnte. Als VDV-Lizenzspieler habt ihr aber die Chance, euch vor dem Abschluss eines neuen Lizenzspielervertrags mit euren Fragen an die VDV zu wenden. Die juristische Erstberatung in sport- und arbeitsrechtlichen Fragen ist für euch als VDV-Mitglieder kostenfrei.
VDV für höhere DFB-Mindestvergütung
Während die statutarische Mindestvergütung der DFL für Lizenzspieler in der Bundesliga zumindest 50 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt und somit im Regelfall deutlich über dem Niveau des gesetzlichen Mindestlohns liegt, beträgt die verbandsrechtliche Mindestvergütung des DFB für Vertragsspieler lediglich 250 Euro monatlich. Bei dieser geringen Vergütungsgrenze drohen in vielen Fällen – wie von der VDV bereits mehrfach beschrieben – Verstöße gegen das Mindestlohngesetz, die empfindliche Strafen für die Verantwortlichen zur Folge haben können. Um also den Anforderungen des Mindestlohngesetzes gerecht zu werden und den Spielerinnen und Spielern eine angemessene Vergütung zu sichern, hat die VDV dem DFB vorgeschlagen, die Mindestvergütungsgrenze für Vertragsspielerinnen und Vertragsspieler entsprechend anzuheben. Zudem haben wir angeregt, einen eigenen Musterarbeitsvertrag für die 3. Liga zu entwerfen oder – was noch besser wäre – einen Tarifvertrag für diese Spielklasse abzuschließen. Ebenso haben wir als Spielergewerkschaft vorgeschlagen, einen eignen Musterarbeitsvertrag für Vertragsspielerinnen zu entwerfen, der die Besonderheiten des Frauenfußballs im Sinne der Spielerinnen berücksichtigt. Auch diesbezüglich bleiben wir für euch am Ball.
In diesem Sinne alles Gute und beste Grüße
euer Ulf
Wenn ihr dazu Fragen und Anregungen haben solltet, seid ihr herzlich eingeladen, euch an uns zu wenden.
Telefon: 02 03 – 44 95 77
E-Mail: info@spielergewerkschaft.de
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