News

RĂŒckkehr des "Wilden Westens"?

Neue FIFA-Regeln fĂŒr die Fußball-Agenten: der aktuelle Stand 

Eigentlich sollten fĂŒr die Transferperiode im Januar auch in Deutschland bereits die neuen FIFA-Regeln fĂŒr die Fußball-Agenten – also die Spielervermittler – vollumfĂ€nglich gelten (WIR PROFIS 1/2023 berichtete). Damit sollten Transparenz und ProfessionalitĂ€t verbessert sowie Provisionen begrenzt werden. Aufgrund einer Gerichtsentscheidung erleben wir momentan aber vielmehr die RĂŒckkehr des „Wilden Westens“. Ein Einwurf dazu von VDV-GeschĂ€ftsfĂŒhrer Ulf Baranowsky.

Liebe Sportsfreundinnen und Sportsfreunde,

konkret schreiben die neuen „FIFA Football Agent Regulations (FFAR)“ insbesondere die WiedereinfĂŒhrung einer Lizenz vor. DafĂŒr mĂŒssen die Fußball-Agenten grundsĂ€tzlich eine KenntnisprĂŒfung bestehen und sich regelmĂ€ĂŸig fortbilden. Zudem dĂŒrfen sie nicht einschlĂ€gig vorbestraft sein und mĂŒssen sich Normen und Transparenzregeln der FIFA unterwerfen. DarĂŒber hinaus werden – in AbhĂ€ngigkeit zur Gehaltshöhe – die Provisionen fĂŒr Fußballagenten gedeckelt. 

In einem erstinstanzlichen Urteil hat das Landgericht Dortmund der FIFA und dem DFB allerdings untersagt, bestimmte Regelungen der FFAR durchzusetzen. Dies betrifft beispielsweise Regelungen zur Bezahlung von Fußballagenten und zur Unterwerfung unter die Verbandsgerichtsbarkeit. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskrĂ€ftig. 

Die Reaktion der FIFA 

In einer Pressemitteilung erklĂ€rte die FIFA im Herbst dazu, dass sie die einstweilige VerfĂŒgung des Landgerichts Dortmund „strikt einhalten“ werde. Demnach wĂŒrden die Bestimmungen des FFAR „nicht fĂŒr Transaktionen mit Bezug zum deutschen Markt“ gelten. Auch sei die Pflicht des DFB „zum Erlass nationaler Fußballvermittlervorschriften“ aufgehoben. Allerdings bleibe die Pflicht der anderen FIFA-MitgliedsverbĂ€nde zum Erlass nationaler Fußballvermittlervorschriften bestehen. 

Ferner erklĂ€rte die FIFA, dass das Urteil des Dortmunder Landgerichts im Widerspruch zu Urteilen verschiedener anderer europĂ€ischer Gerichte stĂŒnde. Ebenso habe der CAS als internationales Sportschiedsgericht „die RechtmĂ€ĂŸigkeit und VerhĂ€ltnismĂ€ĂŸigkeit der FFAR in allen Punkten“ bestĂ€tigt. Daher seien Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Landgerichts Dortmund eingelegt worden. 

Was nun? 

Da der DFB sein bisheriges Reglement fĂŒr Spielervermittler am 1. Oktober 2023 außer Kraft gesetzt und gleichzeitig – mit Blick auf das Dortmunder Urteil – kein neues DFB-Reglement fĂŒr Spielervermittler erlassen hat, bleibt der Bereich der Spielervermittlung mit Bezug auf Deutschland verbandsrechtlich bis auf Weiteres unreguliert. ZunĂ€chst bleibt also abzuwarten, wie das OLG DĂŒsseldorf in der nĂ€chsten Instanz entscheiden wird. 

VDV fragen! 

UnabhĂ€ngig vom Verbandsrecht gelten im Bereich der Arbeitsvermittlung selbstverstĂ€ndlich weiterhin die bestehen Gesetze und Verordnungen. FĂŒr diesbezĂŒgliche Fragen – beispielsweise zur VergĂŒtung von Spielervermittlern – stehen die Experten der Spielergewerkschaft – insbesondere unser VDV-Justiziar Dr. Frank Rybak – grundsĂ€tzlich sehr gerne zur VerfĂŒgung. Insbesondere wenn ihr in VertrĂ€gen mit Vermittlern auf fragwĂŒrdige Klauseln zur VergĂŒtung oder zur ExklusivitĂ€t stoßen solltet, gilt es, unser unabhĂ€ngiges Beratungsangebot zu nutzen. Schließlich geht es darum, fĂŒr euch als Spielerinnen und Spieler das Beste herauszuholen. Unsere juristische Erstberatung in den Bereichen des Arbeits-, Sport- und Sozialrechts ist fĂŒr euch als VDV-Mitglieder grundsĂ€tzlich kostenfrei. 

Über den weiteren Verfahrensverlauf halten wir euch auf dem Laufenden. 

Bis dahin weiterhin alles Gute und beste GrĂŒĂŸe 

euer Ulf 

Wenn ihr dazu Fragen haben solltet, seid ihr herzlich eingeladen, euch an uns zu wenden.

Telefon: 02 03 – 44 95 77
E-Mail: info@spielergewerkschaft.de

Ähnliche Artikel:

Freitag, 17. November 2023 Gelungene Einbindung der VDV-Lizenzspieler

Montag, 20. MĂ€rz 2023 Rechte von Fußballerinnen als MĂŒtter

Werde jetzt VDV-Mitglied:

Weil bei uns der Spieler als Mensch zÀhlt!

Deine Vorteile

Mitgliedsantrag

Vorsorge 

Auf der sicheren Seite!

Die VDV unterstĂŒtzt ihre Mitglieder bei allem, was Recht ist.