Recht

Die VDV unterstützt ihre Mitglieder bei allem, was Recht ist!

Besonders oft wird die VDV von den Profis in diesem Zusammenhang um Unterstützung bei willkürlichen Kündigungen, Suspendierungen oder auch Gehaltskürzungen und Vertragsstrafen gebeten. Ebenso gehören Probleme mit Behörden und Versicherungen zu den Arbeitsschwerpunkten der Rechtsabteilung der VDV.

Die VDV unterstützt Profis, die mindestens seit drei Monaten Mitglied der Spielergewerkschaft sind, mit einem umfangreichen juristischen Paket und setzt dabei verstärkt auf Prävention, um Konflikte möglichst im Vorfeld zu vermeiden. Konkret werden – grundsätzlich – folgende Serviceleistungen angeboten:

  • kostenlose juristische Erstberatung in den Bereichen des Arbeitsrechts, Sportrechts und Sozialrechts 
  • kostenlose Prüfung von Arbeitsverträgen
  • kostenlose Prüfung von Verträgen mit Spielervermittlern
  • kostenlose Prüfung von Prämienvereinbarungen
  • kostenlose Prüfung von Gehaltsabrechnungen
  • kostenlose Hilfe für ausländische Spieler bei der Erstattung von Rentenbeiträgen

In besonderen Ausnahmefällen kann das Präsidium zudem Rechtsschutz in Form einer kostenlosen Rechtsvertretung in Angelegenheiten des Arbeits-, Sozial- und Sportrechts gewähren.

Grundsätzlich allerdings übernimmt die VDV die Kosten für eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht. Daher empfiehlt die VDV zusätzlich den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung. Der Abschluss einer derartigen Versicherung ist sinnvoll, da gerichtliche Auseinandersetzungen im Profifußball häufig vorkommen und oft mit hohen Kosten verbunden sind. Auch bei vollem Obsiegen hat der Arbeitnehmer im Arbeitsgerichtsverfahren – anders als im Zivilprozess – seine Kosten in jedem Fall selbst zu tragen. Entsprechende Informationsunterlagen können bei der VDV-Geschäftsstelle (Telefon 02 03 – 44 95 77) angefordert werden.

Bisher hat die VDV bereits in zahlreichen Fällen juristische Erfolge erzielen können. Darunter fallen auch mehrere Grundsatzurteile, welche die Änderung der Sportgesetzgebung zugunsten der Spieler zur Folge hatten.

Justiziar der VDV ist Rechtsanwalt Dr. Frank Rybak aus Northeim, der 1999 über das Rechtsverhältnis zwischen dem Lizenzfußballspieler und seinem Verein promoviert hat. Der Jurist hat sich aufgrund seiner Tätigkeiten im Präsidium der VDV, im Ständigen Schiedsgericht für Lizenzspieler des DFB, in der Anti-Doping-Kommission der FIFPro und in der Kammer zur Beilegung von Streitigkeiten der FIFA sowie aufgrund seiner juristischen Erfolge national und international einen hervorragenden Ruf als Anwalt der Profis erworben.

Ansprechpartner

Dr. Frank Rybak (Fachanwalt für Arbeitsrecht, Sportrecht und Medizinrecht)

Der Fachanwalt für Arbeitsrecht, Sportrecht und Medizinrecht hat 1999 über das Rechtsverhältnis zwischen dem Lizenzfußballspieler und seinem Verein promoviert und vertritt die VDV im Ständigen Schiedsgericht für Lizenzspieler des DFB.

Telefon:

05 551 - 58 94 120

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Die VDV hat es sich zur Aufgabe gemacht, Spieler und deren Familien vor finanziellen Risiken zu schützen.