Ein arbeitslos gemeldeter Profifußballer, der nebenbei für wenig Geld als Vertragsspieler bei einem Klub anheuert, hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Das hat das „Hessische Landessozialgericht“ mit einem Berufungsurteil in einem Präzedenzfall jetzt klargestellt.
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