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Prävention

Neue Doping-Verbotsliste veröffentlicht 

Die „Nationale Anti Doping Agentur Deutschland“ (NADA) hat die internationale WADA-Verbotsliste für das Jahr 2026 veröffentlicht und die wichtigsten Änderungen gegenüber 2025 herausgearbeitet. In der Verbotsliste ist festgelegt, welche Substanzen und Methoden sowohl innerhalb als auch außerhalb des Wettkampfes verboten sind. 

Salmeterol: 

Ab dem 1. Januar 2026 dürfen bis zu 100 Mikrogramm des Asthmamittels Salmeterol innerhalb von 8 Stunden inhaliert werden; die maximal erlaubte inhalative Tagesdosis liegt wie in den Vorjahren bei 200 Mikrogramm innerhalb von 24 Stunden. 

Blutabnahme: 

Die Abnahme von Blut oder Blutbestandteilen ist verboten, wenn sie nicht zu analytischen Zwecken – einschließlich medizinischen Tests oder Dopingkontrollen – oder zu Spendenzwecken in offiziellen Spendezentren erfolgt. Die Abnahme von Blut im Rahmen von medizinischen Behandlungen mit Plättchenreichem Plasma (PRP) und ähnlichen Verfahren ist wie in den Vorjahren erlaubt. 

Manipulation von Blut: 

Der nicht-diagnostische Gebrauch von Kohlenmonoxid (CO) ist verboten. Unter bestimmten Bedingungen kann er die Erythropoese (Bildung roter Blutkörperchen) steigern. Die Anwendung von Kohlenmonoxid zu diagnostischen Zwecken wie beispielsweise die Bestimmung der Gesamt-Hämoglobinmasse oder die Diffusionskapazität der Lunge ist unter Aufsicht einer medizinischen oder wissenschaftlichen Fachkraft nicht verboten. 

Gen- und Zelldoping: 

Die Anwendung von Zellbestandteilen (beispielsweise Mitochondrien und Ribosomen) zur möglichen Steigerung der sportlichen Leistung wurde dem bestehenden Verbot der Anwendung normaler oder genetisch veränderter Zellen zur möglichen Steigerung der sportlichen Leistung hinzugefügt. 

Stimulanzien: 

Die Substanzen Flmodafinil und Fladrafinil wurden neu in die Gruppe der nicht-spezifischen Stimulanzien aufgenommen. Sie wurden in Nahrungsergänzungsmitteln gefunden. 

Weitere Infos zu Änderungen der Verbotsliste und zum Überwachungsprogramm gibt es auf der Website der NADA (www.nada.de). Die Änderungen treten am 1. Januar 2026 in Kraft. 



Dopingprävention: VDV hilft 

Mit Unterstützung der DFL und in fachlicher Abstimmung mit der NADA führt die VDV bei Lizenzklubs Präventionsschulungen gegen Doping durch und ist Ansprechpartner für Fragen von Profis sowie von Nachwuchsspielern und deren Eltern. 

E-Mail: nepitf.ehgrelseaeodkr@sficw
Telefon: 02 09 – 73 08 26 60 

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