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VDV-Justiziar Dr. Frank Rybak

Statement zum EuGH-Urteil im Fall des Ex-Profis Lassana Diarra

Am heutigen Freitag, dem 4. Oktober 2024, entschied der Europäische Gerichtshof nach Klage des Ex-Profis Lassana Diarra: "Einige FIFA-Bestimmungen über internationale Transfers von Berufsfußballspielern verstoßen gegen das Unionsrecht". Dazu ein erstes Statement von VDV-Justiziar Dr. Frank Rybak:

„Der Europäische Gerichtshof hat erwartungsgemäß die Arbeitnehmerfreizügigkeit der Spieler gestärkt. Gleich mehrere Transferbestimmungen der FIFA wurden als rechtswidrig bewertet. Dies betrifft insbesondere die Vorschrift, dass Spieler und aufnehmender Klub gesamtschuldnerisch für die Zahlung einer Entschädigung haften sollen, wenn der Spieler ohne triftigen Grund seinen Vertrag bei einem anderen Klub aufgelöst hat. Ebenso ist die Beweislastumkehr, wonach der aufnehmende Klub beweisen muss, dass er den Spieler nicht zum Vertragsbruch angestiftet hat, unwirksam. Zwar werden auch in der Zukunft bestimmte Beschränkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit gerechtfertigt sein, um einen ordnungsgemäßen Ablauf von Fußballwettbewerben ohne permanente Transfers von Spielern zu gewährleisten. Allerdings wird die FIFA ihr Transferrecht an entscheidenden Stellen zugunsten der Spieler und der aufnehmenden Klubs verändern müssen.“

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