News

VDV-Recht: PrÀzedenzfall in Hessen entschieden

Kein Arbeitslosengeld bei fehlender Job-VerfĂŒgbarkeit

Ein arbeitslos gemeldeter Profifußballer, der nebenbei fĂŒr wenig Geld als Vertragsspieler bei einem Klub anheuert, hat grundsĂ€tzlich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Das hat das „Hessische Landessozialgericht“ mit einem Berufungsurteil in einem PrĂ€zedenzfall jetzt klargestellt.

Der Profi meldete sich nach Beendigung seines Vertrags in der 3. Liga zum Saisonende bei der zustĂ€ndigen Arbeitsagentur arbeitslos und bezog zunĂ€chst Arbeitslosengeld. Zum Ende des Transferfensters wechselte er dann zu einem Regionalligisten, bei dem er ein Nebenerwerbseinkommen in Höhe von 400 Euro monatlich erhielt. Nachdem die Arbeitsagentur von dieser BeschĂ€ftigung einige Wochen spĂ€ter ĂŒber eine Internetrecherche erfuhr, stellte sie die Arbeitslosengeldzahlung ein und forderte zudem das bis dahin zu Unrecht gezahlte Arbeitslosengeld nebst den abgefĂŒhrten SozialversicherungsbeitrĂ€gen zurĂŒck.

In dem Berufungsurteil unterstrich das „Hessische Landessozialgericht“ die RechtmĂ€ĂŸigkeit dieses Vorgehens. Schließlich habe der Profi die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld durch den Vertragsabschluss bei dem Regionalligisten nicht mehr erfĂŒllt, da er durch die besondere Art seiner NebenerwerbstĂ€tigkeit nicht zur Vermittlung in eine Vollzeitstelle unter den ĂŒblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes verfĂŒgbar gewesen sei.

Nach den DurchfĂŒhrungsanweisungen der Bundesagentur fĂŒr Arbeit sei die Aufnahme einer NebenerwerbstĂ€tigkeit zwar unter der Voraussetzung zulĂ€ssig, dass der Arbeitslose bereit und in der Lage ist, diese fĂŒr den Fall der Arbeitsaufnahme aufzugeben oder zumindest entsprechend einzuschrĂ€nken. Der Profi sei allerdings nicht in der Lage gewesen, seine TĂ€tigkeit bei dem Regionalligisten jederzeit aufzugeben, da sein Arbeitsvertrag bis zum Saisonende befristet war und nur eine außerordentliche KĂŒndigung aus wichtigem Grund vorsah.

Vor dem Hintergrund dieses Berufungsurteils empfiehlt die VDV allen arbeitslosen Profis, vor der Aufnahme von NebenerwerbstĂ€tigkeiten eine entsprechende KlĂ€rung mit der Rechtsabteilung der Spielergewerkschaft und der zustĂ€ndigen Arbeitsagentur herbeizufĂŒhren, um mögliche AnsprĂŒche auf parallelen Bezug von Arbeitslosengeld nicht zu gefĂ€hrden.

Werde jetzt VDV-Mitglied:

Weil bei uns der Spieler als Mensch zÀhlt!

Deine Vorteile

Mitgliedsantrag