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Betriebsräte im Fußball

Wie Profis mitbestimmen können

Im Frühling 2022 finden turnusgemäß Betriebsratswahlen statt. Dabei geht es um die Mitbestimmung der Angestellten – und somit auch der Fußballprofis – bei ihrem Arbeitgeber. In der aktuellen Ausgabe von WIR PROFIS beantwortet die VDV die wichtigsten Fragen zu den Betriebsräten und zur Betriebsratswahl.

Im Frühling 2022 finden turnusgemäß Betriebsratswahlen statt. Dabei geht es um die Mitbestimmung der Angestellten – und somit auch der Fußballprofis – bei ihrem Arbeitgeber. In der aktuellen Ausgabe von WIR PROFIS beantwortet die VDV die wichtigsten Fragen zu den Betriebsräten und zur Betriebsratswahl.

Welche Aufgaben hat der Betriebsrat?

Der Betriebsrat hat laut dem Betriebsverfassungsgesetz insbesondere darauf zu achten, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Vorschriften durchgeführt werden – also beispielsweise gesetzliche Bestimmungen zum Mindestlohn, zum Jugendarbeitsschutz oder auch zur Unfallverhütung. Zudem hat der Betriebsrat in zahlreichen Bereichen mitzubestimmen – beispielsweise beim Gesundheitsschutz oder bei personalpolitischen Maßnahmen.

Welche Mitbestimmungsrechte hat der Betriebsrat in Bezug auf die Einstellung von Mitarbeitern?

In Unternehmen mit in der Regel mehr als 20 Angestellten hat der Arbeitgeber grundsätzlich vor jeder Einstellung den Betriebsrat zu informieren und dessen Zustimmung einzuholen. Der Betriebsrat kann die Zustimmung zu personellen Maßnahmen unter bestimmten Umständen verweigern – beispielsweise bei Verstößen gegen Gesetze oder Personalrichtlinien; oder weil Nachteile für andere Arbeitnehmer zu erwarten sind oder eine begründete Besorgnis um den Betriebsfrieden besteht. Im Fall der Nichtzustimmung kann der Arbeitgeber eine Entscheidung auf Zustimmung beim Arbeitsgericht beantragen. Andererseits kann der Betriebsrat im Fall einer Nichtzustimmung auch beim Arbeitsgericht beantragen, eine personelle Maßnahme aufzuheben und gegen den Arbeitgeber ein Zwangsgeld für jeden Tag der Zuwiderhandlung anzusetzen.

Welche Mitbestimmungsrechte hat der Betriebsrat bei Kündigungen von Mitarbeitern?

Der Betriebsrat ist auch bei Kündigungen zu beteiligen und kann in bestimmten Gründen widersprechen – beispielsweise, wenn soziale Aspekte zu gering gewürdigt wurden oder eine Weiterbeschäftigung an anderer Stelle im Betrieb möglich ist. Darüber hinaus kann der Betriebsrat vom Arbeitgeber sogar die Entlassung eines Arbeitnehmers verlangen – insbesondere nach einer Störung des Betriebsfriedens durch rassistische Äußerungen.

Inwieweit müssen Arbeitgeber, Betriebsrat und Gewerkschaften zusammenarbeiten?

Arbeitgeber und Betriebsrat sind gesetzlich dazu verpflichtet, „vertrauensvoll“ mit den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften „zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebs“ zusammenzuarbeiten. Den Gewerkschaften stehen gemäß dem Betriebsverfassungsgesetz weitreichende Rechte zu; beispielsweise Zugangs-, Vorschlags- und Entsendungsrechte. Ebenso sind die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften zu den Betriebsversammlungen einzuladen. Darüber hinaus kann eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft beim Arbeitsgericht die Auflösung des Betriebsrats wegen grober Verletzung der gesetzlichen Pflichten beantragen.

In welchen Betrieben ist ein Betriebsrat zu wählen?

Es gelten folgende Grundsätze: Vorgesehen ist ein Betriebsrat in Betrieben mit mindestens fünf wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen mindestens drei wählbar sind. Wählbar sind volljährige Arbeitnehmer, die länger als sechs Monate dem Betrieb angehören. Wahlberechtigt sind Angestellte, die mindestens 16 Jahre alt sind. Keine Anwendung findet das Betriebsverfassungsgesetz auf leitende Angestellte.

Wann finden Betriebsratswahlen statt?

Betriebsratswahlen finden grundsätzlich alle vier Jahre statt (aktuell im Frühling 2022). Wenn noch kein Betriebsrat besteht, ist dieser auch außerhalb der oben genannten Frist zu wählen.

Wer trägt die Kosten für die Betriebsratsarbeit?

Kosten des Betriebsrats trägt der Arbeitgeber. Pflichtversammlungen finden grundsätzlich während der Arbeitszeit statt. Die Teilnahme an Versammlungen einschließlich der zusätzlichen Wegezeiten ist den Arbeitnehmern wie Arbeitszeit zu vergüten.

Inwieweit schützt das Strafrecht die Arbeit von Betriebsräten?

Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer die Wahl eines Betriebsrats behindert oder unzulässig beeinflusst; oder die Tätigkeit des Betriebsrats behindert oder stört; oder ein Mitglied oder Ersatzmitglied des Betriebsrats um seiner Tätigkeit willen benachteiligt oder begünstigt. Einen entsprechenden Strafantrag kann unter anderem eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft stellen.

Wer hilft bei Fragen?

VDV-Mitglieder, die Fragen zur Betriebsratsarbeit und zur Betriebsratswahl haben, sind ganz herzlich eingeladen, sich an die Experten der Spielergewerkschaft zu wenden.

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