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NADA reagiert

Dopingfallen: Sportler als Opfer von Sabotageanschlägen

Eine ARD-Dokumentation über Dopingfallen sorgte für großes Aufsehen und Verunsicherung bei Leistungssportlern. Inzwischen hat die NADA reagiert und etwas mehr Licht in diese Angelegenheit gebracht.

Unter dem Titel „Geheimsache Doping: Schuldig – Wie Sportler ungewollt zu Dopern werden können“ zeigte die Dokumentation unter anderem anhand eines wissenschaftlichen Experiments, dass bei einem Sabotageanschlag durch einen böswilligen Dritten ein flüchtiger Hautkontakt mit Trägersubstanzen ausreichen kann, um einen positiven Dopingtest zu verursachen.

Das Hauptproblem: Im Verbandsrecht gilt das Prinzip der „Strict Liability“, wonach Sportler grundsätzlich selbst für die Substanzen in ihrem Körper verantwortlich sind. Im Fall eines positiven Dopingtests müssen dann die Sportler nachweisen, dass sie nicht willentlich gedopt haben; andernfalls droht eine Sperre (Problematik der Beweislastumkehr). Opfern eines Dopingsabotageaktes dürfte es aber in den überwiegenden Fällen unmöglich sein, ihre Unschuld zu beweisen.

In einer Stellungnahme erklärt die „Nationale Anti Doping Agentur“ (NADA) unter anderem: „Ein positives Analyseergebnis führt nicht automatisch zu einer Sperre! Das Prinzip der „Strict Liability“ entbindet Anti-Doping-Organisationen nicht davon, einen vollen Beweis des Dopingverstoßes zu erbringen.“ Bereits jetzt werde jeder Fall von der NADA individuell geprüft und bewertet. Auf die neuen Erkenntnisse will die NADA mit einem Maßnahmenpaket reagieren. Unter anderem soll die regelmäßige Anwendung der minimalinvasiven „Dried Blood Spot-Methode“ dabei helfen, Sportler vor Dopingfallen zu schützen. Wörtlich heißt es dazu: „Die zufällige Aufnahme von Dopingsubstanzen, detektiert in einer Urin- oder Blutprobe, könnte mit den Ergebnissen aus dem Dried Blood Test abgeglichen und so zur aktiven und zeitnahen Entlastung der Athletinnen und Athleten dienen.“

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