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Meldestelle Sportmanipulation Anfang Mai gestartet

Für einen sauberen Sport

Anfang Mai wurde im Rahmen der sechsten Sitzung der „Nationalen Plattform zur Bekämpfung der Manipulation von Sportwettbewerben“ die unabhängige „Meldestelle Sportmanipulation“ eröffnet. Wir sprachen mit Rechtsanwalt Prof. Dr. Rainer Cherkeh über die Abläufe und Aufgaben der Meldestelle.

WIR PROFIS: Wie ist die Meldestelle entstanden und was sind ihre Kernaufgaben?

Rainer Cherkeh: Die Manipulation von Sportwettbewerben stellt eine der größten Bedrohungen für die Integrität des Sports dar und schadet der Glaubwürdigkeit, Transparenz und Fairness von Sportwettbewerben. Die Meldestelle Sportmanipulation wurde auf Grundlage der von der Bundesrepublik Deutschland gezeichneten Macolin-Convention eingerichtet (Übereinkommen des Europarates zur Bekämpfung der Manipulation von Sportwettbewerben, Artikel 7), die darauf abzielt, derartige Manipulationen zu verhindern, aufzudecken und zu bestrafen.

In Ergänzung zu den vorhandenen Angeboten des organisierten Sports besteht nun ein weiteres, unabhängiges und niederschwelliges Hinweisgeber-System (technisches System u. Meldestelle) für Straftatbestände des Sportwettbetruges, der Manipulation von Sportwettbewerben sowie korrespondierender sportrechtlicher Regelungen. Die Meldestelle – im staatlichen Auftrag inhaltlich umgesetzt durch unsere Rechtsanwaltskanzlei verfügt über umfassende Erfahrung und Expertise im Sportrecht und Sportstrafrecht sowie über profunde Kenntnisse der Strukturen des organisierten Sports, was für die Umsetzung dieser Aufgabe unerlässlich ist.

Strategische Ziele der Meldestelle sind:

  • Erhöhung des Hinweisaufkommens
  • Reduzierung/ Verhinderung der Manipulation von Sportwettbewerben
  • Beitrag zu einer stärkeren Strafverfolgung im Bereich Match-Fixing
  • Stärkung der Integrität im Sport.

WIR PROFIS: Wie muss man sich die Arbeit der Meldestelle genau vorstellen?

Rainer Cherkeh: Der Hinweisgeber hat grundsätzlich drei Wege, seine Nachricht abzugeben; in die dafür erforderliche Umgebung gelangt er bspw. über die Internetseite meldestelle-sportmanipulation.de oder über einen QR-Code, den er über andere Publikationen zur Kenntnis genommen hat:

(1) Er gibt seine Meldung vollständig anonym in der gesicherten technischen Umgebung ab und nutzt nicht die Möglichkeit, eine Postbox für spätere Rückfragen einzurichten. Er kann dann nicht mehr kontaktiert werden, selbst aber auch nicht mehr unmittelbar nachfragen oder Informationen nachreichen.

(2) Er geht wie im ersten Punkt geschildert vor, nutzt aber die Möglichkeit der Postbox. In beiden Fällen bleibt er vollständig anonym, sofern er das wünscht und keine weitere Erreichbarkeit angegeben hat.

(3) Er umgeht bewusst die technische Umgebung, um sich unmittelbar bei unserer Rechtsanwaltskanzlei zu melden und sich dort telefonisch, schriftlich oder persönlich beraten zu lassen. Auch diese Möglichkeit wird ihm über die o.g. Kanäle aufgezeigt.

Ergibt sich aufgrund der Meldung eines Hinweisgebers der Verdacht einer Straftat, so wird dessen Meldung, wenn er dem zugestimmt hat, seitens unserer Kanzlei aufgrund des staatlich erteilten Auftrags den Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden übermittelt. Sollte sich aus der Meldung kein Verdacht auf eine Straftat ergeben, diese aber werthaltig erscheinen, wird der Hinweis, wenn der Hinweisgeber dazu sein Einverständnis erklärt hat, an den zuständigen Sportverband weitergegeben. Dort könnte dann z.B. eine sportrechtliche Sanktionierung des Verstoßes erfolgen. Ohne explizite Zustimmung des Hinweisgebers werden Meldungen nicht weitergegeben, an niemanden.

WIR PROFIS: Welche Meldungen können abgegeben werden?

Rainer Cherkeh: Es können Meldungen zu Sportwettbetrug und Manipulationen von sportlichen Wettbewerben – d.h. zur Einflussnahme auf den Verlauf eines sportlichen Wettbewerbs (Sportveranstaltung im Inland oder im Ausland) ggfs. in Verbindung mit einer darauf platzierten Wette – abgegeben werden. Beispiele:

  • Einflussnahme auf einen Fußballspieler gegen Geldzahlung, damit seine Mannschaft ein Ligaspiel verliert
  • Bestechung eines Tennisspielers, damit dieser ein Match verliert – Platzierung einer entsprechenden Sportwette
  • Einflussnahme auf einen Spieler der Regionalliga, der gegen die Gewährung eines Vorteils verspricht, deutlich unter seinem Leistungsvermögen zu bleiben und z. B. das Erzielen eines Gegentores durch ein Foulspiel im Strafraum zu unterstützen
  • Einflussnahme auf einen Trainer, damit dieser zugunsten des Wettbewerbsgegners bewusst schwächere Sportler im Wettbewerb einsetzt
  • Einflussnahme auf einen Wertungsrichter, sich in einem Wettbewerb für ein besseres Ergebnis eines bestimmten Sportlers oder einer bestimmten Mannschaft einzusetzen
  • Einflussnahme auf einen Schiedsrichter, damit dieser zugunsten einer Mannschaft vermehrt rote Karten bei dem Wettbewerbsgegner erteilt.

 

WIR PROFIS: Wie wird das Angebot bislang angenommen?

Rainer Cherkeh: Die Meldestelle Sportmanipulation erfährt seitens der Sportverbände großen Zuspruch. Viele auch große Verbände verweisen bereits jetzt in ihren Medien auf dieses Angebot, was für eine effektive Umsetzung in der Praxis unerlässlich ist. Denn zunächst müssen die Zielgruppen, also die potentiellen Hinweisgeber - Sportler, Trainer, Schiedsrichter usw. -, auf diese Möglichkeit der geschützten Abgabe von Hinweisen zu Sportwettbetrug und der Manipulation von sportlichen Wettbewerben aufmerksam gemacht werden. In dieser noch frühen Phase nach dem Start der Meldestelle ist es wichtig, dass dieses sportartübergreifende Angebot im organisierten Sport verbreitet wird – auch bezogen auf den Fußball bis hin zu den untersten Spielklassen. Denn leider wird auch dort manipuliert.

WIR PROFIS: Soll/kann man sich auch melden, wenn nur der Verdacht eines Betrugs vorliegt?

Rainer Cherkeh: Ja, in jedem Fall. Und wenn man sich nicht sicher ist, wie ein Sachverhalt einzuordnen ist oder ob überhaupt ein Fall von Sportmanipulation vorliegt, ist die Meldestelle ebenfalls die richtige Anlaufstelle. Der Hinweisgeber wird dann entsprechend beraten und aufgeklärt. Auch insoweit ist die jahrelange berufliche Erfahrung unserer Kanzlei im Sportrecht und Sportstrafrecht für den Hinweisgeber eine wichtige Unterstützung.

WIR PROFIS: Wie werden die Nutzer des Meldesystems (also die Hinweisgeber) geschützt?

Rainer Cherkeh: Im Zuge der Meldungsabgabe innerhalb des BKMS® Systems werden keinerlei Daten erfasst, welche Rückschlüsse auf den Meldenden zulassen. Weder IP-Adressen, Cookies, Geodaten noch sonstige Informationen werden getrackt. Somit ermöglicht das System eine technisch vollständig anonyme Meldung, sofern durch den Hinweisgeber gewünscht. Diese Tatsache wird durch unabhängige IT-Dienstleiter regelmäßig überprüft und bestätigt und ist u.a. ein Grund, warum das BKMS® System bei vielen öffentlichen Stellen bereits seit vielen Jahren erfolgreich im Einsatz ist.

Hinzu kommt, dass nur eine Rechtsanwaltskanzlei dem Hinweisgeber hinreichend Schutz bieten kann. Dies ist begründet in der berufsrechtlich verankerten und zugleich strafbewehrten anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht, dem anwaltlichen Zeugnisverweigerungsrecht und dem grundsätzlichen Verbot einer Beschlagnahme anwaltlicher Akten. Genau deshalb kann ein Hinweisgeber der anwaltlichen Meldestelle berechtigt hohes Vertrauen entgegenbringen.

WIR PROFIS: Wie unterscheidet sich die Meldestelle vom Ombudsmann der Fußballverbände?

Rainer Cherkeh: Bisher existiert kein unabhängiges Hinweisgebersystem für Manipulation im deutschen Sport. Vereinzelt verfügen Sportverbände, wie von Ihnen angesprochen, über verbandsbezogene Meldestellen oder Ansprech-/ Ombudspersonen. Gleichzeitig besteht nach Darstellung von Sportlerinnen und Sportlern bei potentiellen Hinweisgebern kein uneingeschränktes Vertrauen in Meldekanäle des organisierten Sports. Es bedarf daher einer Anlaufstelle, die fachlich unabhängig und vor allem losgelöst von Verbandsstrukturen, Interessengruppen oder staatlichen Stellen arbeitet. Diese wichtige Lücke wird mit der Meldestelle Sportmanipulation geschlossen. Durch sie wird im Ergebnis ein staatlich gefördertes Angebot der zertifizierten, anonymen Kontaktaufnahme geschaffen, welches bestehende Systeme des Sports in diesem Themenfeld ergänzt. Selbstverständlich steht es potentiellen Hinweisgebern im Rahmen ihrer individuellen Wahlfreiheit weiterhin offen, sich an Angebote des organisierten Sports zu wenden. Die Meldestelle Sportmanipulation ist hingegen allein im staatlichen Auftrag und für die Interessen des Auftraggebers (Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das BMI) tätig, also komplett unabhängig von Sportverbänden oder sonstigen Dritten. Dies ist der zentrale Unterschied zu den vom Sport bislang bereits beauftragten Meldestellen.

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