Weil bei uns der Spieler als Mensch zählt!
Gesetzliche Unfallversicherung (VBG)
Großer Erfolg für die Kleinen
Liebe Sportsfreundinnen und Sportsfreunde,
Wer nach einem Arbeitsunfall als Profisportler plötzlich und unerwartet seine Karriere beenden muss, steht nicht selten vor großen Problemen. Die gesetzliche Unfallversicherung ist in so einer Situation oft eine wichtige Stütze. In einer intensiven Debatte ist es der VDV gemeinsam mit weiteren Athletenvertretern nun gelungen, von den Sportverbänden geforderte Kürzungen und Ausschlüsse zunächst einmal abzuwenden.
Die Einladung aus Berlin kam überraschend. Der zuständige Staatsekretär des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wollte sich mit Vertretern des Sports über die gesetzliche Unfallversicherung für Sportler austauschen. Dem Einladungsschreiben war – diplomatisch formuliert – zu entnehmen, dass der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) sowie mehrere Sportfachverbände, sich bezüglich der Beitragsentwicklung der gesetzlichen Unfallversicherung an das Ministerium gewandt hätten und es sei zugesagt worden, weiterführende Gespräche über „grundsätzlichen Reformbedarf“ zu führen.
Reformvorschläge zulasten der Sportler
Was Vertreter der Sportverbände unter „Reformbedarf“ verstehen, geht aus einem Schreiben des DOSB an den Bundesarbeitsminister hervor. Demnach sollten nur noch Sportler bei der zuständigen Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) gesetzlich unfallversichert sein, die mehr als 20.000 Euro pro Jahr verdienen. Geringverdiener – im Fußball also in der Regel Frauen sowie Männer unterhalb der 3. Liga – sollten in eine nicht genauer definierte „private Absicherung“ überführt werden. Darüber hinaus schlug der DOSB „sowohl eine völlige Herausnahme aus dem Entschädigungsrecht als auch Reduzierungen des Leistungsniveaus“ vor. Einfacher ausgedrückt bedeutet das: Die Sportler sollen nicht mehr gesetzlich unfallversichert werden; und wenn sich dies nicht umsetzen lassen sollte, so müssten zumindest die Leistungen für die Sportler im Vergleich zu anderen Berufsgruppen gekürzt werden.
An dieser Stelle lohnt sich ein kleiner Exkurs zu den Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung: Wer einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit erleidet, hat grundsätzlich Ansprüche auf medizinische Behandlung und Geldleistungen wie Verletztengeld, Verletztenrente oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Ob beziehungsweise inwieweit die Ansprüche bestehen, hängt individuell vom Schweregrad und den Folgen der jeweiligen Verletzung oder Erkrankung ab. Wen es gesundheitlich hart erwischt, der kann beispielsweise mit einer beruflichen Fortbildung und einer Rente von der VBG gestützt werden. Dies ist für Betroffene eine enorme Hilfe und sichert in vielen Fällen die wirtschaftliche Existenz. Die gesetzliche Unfallversicherung wurde bereits im Kaiserreich eingeführt und folgt dem Grundsatz der Arbeitgeber-Fürsorgepflicht. Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung tragen die Arbeitgeber zu 100 Prozent.
Der Konter der Athletenvertreter
Um den Fortbestand der gesetzlichen Unfallversicherung für Sportler zu sichern sowie Leistungskürzungen und Ausschlüsse von gering verdienenden Sportlern zu verhindern, hat die VDV als Spielergewerkschaft zeitnah nach Erhalt der Einladung des Ministeriums weitere Athletenvertretungen zur Abstimmung einer gemeinsamen Vorgehensweise eingeladen. Teilgenommen haben „Athleten Deutschland“ sowie die Handballer-Vereinigung „GOAL“ und die neue Eishockeyspieler-Vereinigung „SVE“. Im Ergebnis wurden Stellungnahmen der Athletenvertreter eingereicht und in den Fachgesprächen und Arbeitskreissitzungen wurde die Athletenposition mit erheblichem Nachdruck vertreten.
Dabei haben wir unsere Argumentation insbesondere auf die Regelungen des Sozialgesetzbuches und die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts gestützt. Zudem haben wir auch politisch argumentiert, dass uns insbesondere der Schutz von Sportlern mit geringem Einkommen am Herzen liegt. Ein besonderer Dank geht von dieser Stelle an unseren VDV-Spielerrat, der sich in diesem Zusammenhang ganz klar für ein solidarisches Miteinander aller Profisportler ausgesprochen hat.
Im Ergebnis hat sich die Mühe gelohnt. Denn dem im Herbst veröffentlichten Abschlussbericht des Ministeriums ist zu entnehmen, dass unsere Athletensichtweise angemessen berücksichtigt wurde und somit keine Einschnitte geplant sind. Zudem wurde unser Vorschlag aufgegriffen, die Prävention zu stärken, um die Gesundheit der Sportler besser zu schützen und dadurch Folgekosten zu reduzieren. Somit sitzt die VDV nun auch bei der VBG als Arbeitnehmervertreter mit am Verhandlungstisch, wenn es darum geht, gemeinsam eine „Unfallverhütungsvorschrift Sport“ zu erarbeiten.
Erfolg muss jetzt verteidigt werden
Damit ist das Kapitel aber noch nicht beendet, denn einige Sportverbandsvertreter haben bereits gerichtliche Überprüfungen und weitere politische Schritte angekündigt. Somit gilt es, weiterhin am Ball zu bleiben und dem Druck standzuhalten. Jeder einzelne von Euch ist herzlich eingeladen, unser Team dabei als VDV-Mitglied zu unterstützen. Wir freuen uns darauf, von Euch zu hören.
In diesem Sinne alles Gute und beste Grüße
Euer Ulf