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WIR PROFIS 1/2023
Einwurf!
Die FIFPRO hat die bestehende Kooperationsvereinbarung mit der VDV gekündigt. Was steckt dahinter und wie geht es weiter? Ein Einwurf von VDV-Geschäftsführer Ulf Baranowsky.
Die FIFPRO hat die bestehende Kooperationsvereinbarung mit der VDV gekündigt. Was steckt dahinter und wie geht es weiter? Ein Einwurf von VDV-Geschäftsführer Ulf Baranowsky.
Die FIFPRO ist ein internationaler Dachverband von nationalen Fußball-Spielervereinigungen mit Sitz in den Niederlanden. Die FIFPRO finanziert sich in hohem Maß – was öffentlich bekannt ist – aus Erlösen, die aus der Vermarktung von Bild- und Namensrechten von Fußballern stammen. Dies wirft – nicht nur in Deutschland – zahlreiche Fragen auf.
Problemfeld: Persönlichkeitsrechte
Im Jahr 2008 gab es ein richtungsweisendes Urteil. Das Landgericht Frankfurt am Main stellte fest, dass die FIFPRO unrechtmäßig Persönlichkeitsrechte von Spielern der Bundesliga an einen Hersteller von Videospielen vermarktet hatte. Geklagt hatte die DFL. In der Regel stimmen die Bundesligaspieler nämlich über ihre Arbeitsverträge der Vermarktung ihrer Persönlichkeitsrechte durch die Klubs beziehungsweise durch die DFL zu. Die erzielten Erlöse fließen dann mittelbar über die Klubs in die Gehälter der Spieler ein.
Die VDV hatte schon vor diesem Verfahren nachweislich gegenüber der FIFPRO betont, dass sie keine Rechte der Spieler an die FIFPRO überträgt. Dies wurde in dem Verfahren bestätigt. Anschließend ist die VDV als Mitglied aus der FIFPRO ausgetreten, um zukünftig überhaupt nicht mehr mit dieser Persönlichkeitsrechte-Problematik in Berührung zu kommen.
Keine Mitgliedschaft möglich
Um dennoch mit der FIFPRO im Austausch zu bleiben, wurde später eine Vereinbarung zu einer – eher losen – Kooperation zwischen der VDV und der FIFPRO-Europadivision getroffen. Darin wurde neben dem fußballpolitischen Dialog auch eine Zusammenarbeit bei der Wahl der WORLD 11 vereinbart.
Diese Kooperationsvereinbarung hat die FIFPRO nun gekündigt und der VDV stattdessen angeboten, an einem Mitgliedschafts-Assessment-Verfahren teilzunehmen. Dies geschah offensichtlich mit dem Ziel, in Zukunft auch die Persönlichkeitsrechte der im deutschen Profifußball beschäftigten Spieler vermarkten zu können; denn bei der Prüfung der Satzung und Ordnungen der FIFPRO wurde schnell klar, dass jede Art der Mitgliedschaft bei der FIFPRO einen Bezug zur Vermarktung beziehungsweise zur Übertragung von Persönlichkeitsrechten der Spieler aufweist. Eine Mitgliedschaft der VDV oder eine enge Zusammenarbeit mit der FIFPRO unter diesen Voraussetzungen stünden somit im Widerspruch zur oben geschilderten Rechtssituation in Deutschland und wären daher gegenwärtig gar nicht möglich.
VDV bietet rechtskonforme Zusammenarbeit an
Die VDV hat der FIFPRO stattdessen angeboten, weiterhin im fußballpolitischen Dialog zu bleiben und gegebenenfalls projektbezogen zu kooperieren – allerdings ohne jedweden Bezug zur Vermarktung der Persönlichkeitsrechte von Spielern. Auf dieses Angebot ist die FIFPRO bisher leider nicht eingegangen. Die VDV hält die Tür für einen Dialog aber weiter offen.
In diesem Sinne alles Gute und beste Grüße
euer Ulf
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